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Zurück zum ShopLanz IT Solutions · einschließlich der Marke Lanzware
Stand: 28. August 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Lanz IT Solutions, Inhaber Sergej Lanzmann (nachfolgend „Lanz IT Solutions“), und ihren Kunden über Lieferungen und Leistungen aus dem IT- und Bildungsbereich. Sie gelten insbesondere für IT-Support, Beratung, Administration, IT-Infrastruktur, Netzwerke, Webentwicklung, Hosting- und Domainleistungen, Automatisierungen, digitale Produkte, Software, Hardware sowie Schulungen, Workshops und Lerninhalte unter der Marke Lanzware.
1.2 Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Soweit einzelne Bestimmungen nur für eine dieser Kundengruppen gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
1.3 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Ergänzend gelten das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, Leistungs- oder Produktbeschreibung sowie gegebenenfalls ein Service-, Hosting-, Lizenz- oder Auftragsverarbeitungsvertrag.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Lanz IT Solutions stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2.1 Darstellungen von Leistungen und Produkten auf Webseiten, in Preislisten oder Werbematerialien sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung in Textform, bestätigte Buchung, Bereitstellung eines bestellten digitalen Produkts oder durch Beginn der Leistung auf ausdrücklichen Kundenauftrag zustande. Die gesetzlichen Sonderregeln für Verbraucherverträge und den elektronischen Geschäftsverkehr bleiben unberührt.
2.3 Bei Bestellungen über einen Online-Shop gibt der Kunde mit Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Auftrags- oder Buchungsbestätigung, Bereitstellung der Leistung oder auf andere im Bestellprozess eindeutig mitgeteilte Weise.
2.4 Erklärungen und Vertragsunterlagen können in Textform, insbesondere per E-Mail oder über ein Kundenportal, übermittelt werden. Gesetzlich vorgeschriebene strengere Formerfordernisse bleiben unberührt. Mündliche Individualabreden bleiben wirksam; zu Beweis- und Dokumentationszwecken sollen sie in Textform bestätigt werden.
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Produkt- bzw. Kursbeschreibung.
3.2 Ob eine Leistung rechtlich als Dienst-, Werk-, Kauf- oder Vertrag über ein digitales Produkt einzuordnen ist, richtet sich nach ihrem tatsächlichen Inhalt. Bei Dienstleistungen schuldet Lanz IT Solutions eine fachgerechte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich geschuldet ist.
3.3 Bei Beratungs-, SEO-, Marketing-, Optimierungs- oder Schulungsleistungen wird kein bestimmtes Ranking, Umsatz-, Reichweiten-, Prüfungs- oder Lernergebnis geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4 Bei Datenrettungs- und Wiederherstellungsleistungen kann aufgrund des Zustands von Datenträgern oder Systemen kein Wiederherstellungserfolg garantiert werden. Vergütet wird die vereinbarte Tätigkeit, soweit nicht ausdrücklich eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart ist.
3.5 Smart-Home-, Kamera- oder Sicherheitskomponenten stellen ohne ausdrückliche Vereinbarung keine zertifizierte Einbruch-, Brand-, Gefahren- oder Notrufanlage dar. Eine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit des konkreten Einsatzes, insbesondere von Videoüberwachung, ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde; Rechtsberatung wird nicht erbracht.
4.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten, Freigaben, Ansprechpartner und den erforderlichen Zugang zu Systemen oder Räumlichkeiten bereit. Er hat sicherzustellen, dass er zur Nutzung und Freigabe der bereitgestellten Systeme, Daten, Inhalte und Zugangsdaten berechtigt ist.
4.2 Unternehmer benennen auf Wunsch die Personen oder Kommunikationswege, über die Leistungen verbindlich abgerufen oder freigegeben werden dürfen. Lanz IT Solutions darf Anweisungen solcher benannten Ansprechpartner im vereinbarten Umfang als autorisiert behandeln, soweit keine entgegenstehenden Umstände erkennbar sind.
4.3 Soweit Datensicherung nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist, bleibt der Kunde für eine aktuelle und funktionsfähige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Vor Arbeiten mit erkennbarem Risiko eines Datenverlusts oder einer Systemänderung kann Lanz IT Solutions eine Sicherung empfehlen oder deren Bestätigung verlangen.
4.4 Verzögerungen und Mehraufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können nach der vereinbarten Vergütungsregel gesondert berechnet werden, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.
5.1 Support wird innerhalb der vereinbarten Zeiten und Kapazitäten erbracht. Verbindliche Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Lösungszeiten bestehen nur, wenn sie ausdrücklich, insbesondere in einem Service Level Agreement (SLA), vereinbart wurden.
5.2 Supportanfragen können je nach Vereinbarung per E-Mail, Telefon, Fernwartung, Kundenportal oder Ticketsystem gestellt werden. Bei bestehenden Service- oder Kontingentverträgen können Anfragen autorisierter Ansprechpartner als Leistungsabruf im Rahmen des Vertrags behandelt werden. Darüber hinausgehende Projekte, Beschaffungen oder kostenpflichtige Fremdleistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung oder Freigabe.
5.3 Lanz IT Solutions darf Supportanfragen nach Dringlichkeit, Auswirkung und vertraglich vereinbarter Priorität bearbeiten. Eine bevorzugte Behandlung von Vertragskunden begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung kein bestimmtes SLA.
5.4 Bei Fernwartung autorisiert der Kunde Lanz IT Solutions im Umfang des Auftrags zu den technisch erforderlichen Zugriffen und Änderungen. Notwendige Neustarts, Updates oder kurzzeitige Unterbrechungen dürfen durchgeführt werden, soweit sie zur beauftragten Leistung erforderlich und unter Berücksichtigung der Kundeninteressen vertretbar sind. Bei erkennbar wesentlichen Auswirkungen wird vorher eine Freigabe eingeholt, soweit kein Notfall oder keine andere Vereinbarung vorliegt.
5.5 Bestätigte Vor-Ort-Termine sind verbindlich. Sagt der Kunde einen reservierten Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn ab, erscheint er nicht oder kann die Leistung aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht beginnen, kann Lanz IT Solutions den dadurch entstandenen Ausfallschaden einschließlich bereits angefallener Anfahrtskosten verlangen. Bei pauschalierter Berechnung wird höchstens die für den Termin reservierte, vereinbarte Vergütung angesetzt; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.1 Bei Projekten bestimmt die vereinbarte Leistungsbeschreibung den geschuldeten Umfang. Änderungs- oder Zusatzwünsche außerhalb dieses Umfangs (Change Requests) werden nur nach Abstimmung umgesetzt und können gesondert vergütet werden.
6.2 Der Kunde stellt die von ihm beizubringenden Texte, Bilder, Marken, Zugangsdaten, Freigaben und sonstigen Inhalte rechtzeitig bereit und gewährleistet, dass deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
6.3 Soweit ein abnahmefähiges Werk geschuldet ist, ist der Kunde nach Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet, sofern das Werk vertragsgemäß hergestellt ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzliche Abnahmefiktion des § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt; gegenüber Verbrauchern erfolgt der dort erforderliche Hinweis in Textform.
6.4 Fehler oder Einschränkungen, die ausschließlich auf nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf nicht von Lanz IT Solutions geschuldete Fremdsysteme oder auf Änderungen externer Schnittstellen zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der ursprünglich vertragsgemäß erbrachten Leistung dar, soweit Lanz IT Solutions diese Umstände nicht zu vertreten hat.
7.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung aus dem jeweiligen Kaufvertrag Eigentum von Lanz IT Solutions.
7.2 Gegenüber Verbrauchern gelten für Gefahrübergang und Mängelrechte die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern geht bei Versendung die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Frachtführer, Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten über, soweit gesetzlich zulässig.
7.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten beweglichen Sachen ein Jahr ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig. Diese Verkürzung gilt nicht bei Arglist, übernommenen Garantien sowie Ansprüchen wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht, soweit zwingendes Recht eine längere Frist vorsieht.
7.4 Herstellergarantien bestehen, soweit gewährt, neben den gesetzlichen Mängelrechten und richten sich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
8.1 Für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen, insbesondere E-Books, Software, Skripte, Module und Downloads über Lanzware oder Lanz IT Solutions, gilt der in der jeweiligen Produktbeschreibung angegebene Funktions-, Nutzungs- und Bereitstellungsumfang.
8.2 Soweit es sich um ein digitales Produkt für Verbraucher handelt, gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff. BGB einschließlich der gesetzlichen Mängel- und Aktualisierungsrechte. Erforderliche Aktualisierungen und Sicherheitsaktualisierungen werden für den gesetzlich oder vertraglich maßgeblichen Zeitraum bereitgestellt, soweit Lanz IT Solutions hierzu verpflichtet ist.
8.3 Der Kunde ist für die in der Produktbeschreibung genannten technischen Voraussetzungen und die Installation bereitgestellter Aktualisierungen verantwortlich. Eine Kompatibilität mit nicht genannten Systemen, Versionen, Plugins oder Fremdsoftware wird nicht geschuldet.
8.4 Für Software und digitale Inhalte Dritter gelten ergänzend deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Lanz IT Solutions verschafft nur die Rechte, zu deren Einräumung Lanz IT Solutions berechtigt ist.
9.1 Umfang, Speicherplatz, enthaltene Funktionen, Laufzeit und gegebenenfalls Verfügbarkeitszusagen ergeben sich aus dem gebuchten Tarif oder Einzelvertrag. Ohne ausdrückliches SLA wird keine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit garantiert.
9.2 Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen und technisch notwendige Änderungen dürfen durchgeführt werden. Planbare Maßnahmen werden nach Möglichkeit so vorgenommen, dass Beeinträchtigungen gering bleiben. Für Ausfälle von Netzen, Rechenzentren, Registrierungsstellen oder sonstigen Drittleistungen haftet Lanz IT Solutions nur nach Maßgabe von Ziffer 18 und nur soweit der Ausfall dem eigenen Verantwortungsbereich zuzurechnen ist.
9.3 Die Registrierung oder Übertragung einer Domain steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und der Regeln der zuständigen Registry bzw. des Registrars. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Domain besteht erst nach erfolgreicher Registrierung. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit des Domainnamens und seiner Inhalte verantwortlich.
9.4 Der Kunde darf Hosting-, E-Mail- und Cloudleistungen nicht für rechtswidrige Inhalte, Spam, Schadsoftware, Angriffe oder sonstigen missbräuchlichen Betrieb verwenden. Bei akuter Gefährdung, rechtswidriger Nutzung oder einer erforderlichen Sicherheitsmaßnahme darf Lanz IT Solutions betroffene Dienste im erforderlichen Umfang vorübergehend sperren. Soweit möglich und zumutbar wird der Kunde vorab informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe.
9.5 Datensicherungen werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang geschuldet. Auch bei vereinbarten Server- oder Hosting-Backups bleibt dem Kunden empfohlen, geschäftskritische Daten zusätzlich unabhängig zu sichern, sofern dies technisch möglich und mit dem Vertragszweck vereinbar ist.
9.6 Soweit eine Hosting- oder Cloudleistung als Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) einzustufen ist, gelten ergänzend die zwingenden Anbieterwechselrechte. Der Kunde kann bei Vertragsbeendigung den Wechsel zu einem anderen Anbieter, die Übertragung auf eine eigene ICT-Infrastruktur oder die Löschung seiner exportierbaren Daten verlangen. Die Einleitung des Wechselprozesses unterliegt höchstens einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten; der gesetzliche Übergangszeitraum beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage, soweit keine gesetzlich zulässige Verlängerung greift. Nach Abschluss des Übergangs werden exportierbare Kundendaten mindestens 30 Kalendertage abrufbar gehalten und anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder eine spätere Vereinbarung entgegenstehen. Wechselentgelte werden nur erhoben, soweit und in der Höhe, wie sie nach dem Data Act zulässig sind; ab 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte für den gesetzlich geregelten Wechselprozess erhoben.
9.7 Zu den grundsätzlich portierbaren Daten gehören, soweit im jeweiligen Dienst vorhanden und technisch exportierbar, vom Kunden bereitgestellte oder durch seine Nutzung erzeugte Webdateien, Datenbanken, Postfachinhalte, kundenspezifische Konfigurationsdaten und die unmittelbar aus der Nutzung erzeugten exportierbaren Metadaten. Ausgenommen sind interne Betriebs-, Sicherheits- und Administrationsdaten sowie geschützte Komponenten von Lanz IT Solutions oder Dritten, soweit diese nicht nach zwingendem Recht exportierbar sind. Der konkrete Exportumfang richtet sich nach dem jeweiligen Dienst und den gesetzlichen Vorgaben.
10.1 Service-, Wartungs- und Stundenkontingentmodelle richten sich hinsichtlich Umfang, Laufzeit, Abrechnungseinheit, Priorisierung, enthaltenen Leistungen und etwaiger Übertragbarkeit nicht verbrauchter Stunden nach der jeweiligen Einzelvereinbarung.
10.2 Soweit ein Stundenkontingent vereinbart ist, werden Leistungen nach den vertraglich vereinbarten Abrechnungsregeln dokumentiert und auf das Kontingent angerechnet. Ist das Kontingent ausgeschöpft, besteht ohne weitere Beauftragung kein Anspruch auf zusätzliche Leistungen außerhalb bereits zugesagter Maßnahmen.
10.3 Verbindliche Rufbereitschaft, Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten oder eine bestimmte Systemverfügbarkeit bestehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
11.1 Schulungen und Trainings unter der Marke Lanzware können als Remote-Schulung, Live-Workshop, Einzeltraining, Firmenschulung oder Vor-Ort-Veranstaltung angeboten werden. Thema, Dauer, Termin, Teilnehmerzahl und enthaltene Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder individuellen Vereinbarung.
11.2 Bei Online-Schulungen sorgt der Teilnehmer für eine geeignete technische Ausstattung, eine stabile Internetverbindung sowie die erforderlichen Zugänge und Software. Störungen im Verantwortungsbereich des Teilnehmers begründen keinen Erstattungsanspruch, soweit Lanz IT Solutions die Leistung ordnungsgemäß anbietet.
11.3 Teilnehmer dürfen Zugangsdaten und Schulungslinks nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Ton-, Bild- oder Bildschirmaufzeichnungen der Schulung sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. Bei erheblichen Störungen, Rechtsverletzungen oder missbräuchlicher Nutzung kann ein Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung oder bei schwerwiegendem Verstoß sofort ausgeschlossen werden. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.
11.4 Für verbindlich vereinbarte Schulungstermine gilt: Eine Stornierung ist bis sieben Kalendertage vor Beginn kostenfrei. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen kann die vereinbarte Teilnahmegebühr als pauschalierter Ausfallschaden verlangt werden, abzüglich ersparter Aufwendungen; dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist bis zum Schulungsbeginn möglich, sofern dem keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Eine einmalige Umbuchung kann bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei erfolgen, soweit ein Ersatztermin verfügbar ist.
11.5 Muss Lanzware eine Schulung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Erkrankung des Trainers, erheblicher technischer Störung oder höherer Gewalt, absagen oder verschieben, wird ein Ersatztermin angeboten. Ist eine Nachholung nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar, wird die hierfür gezahlte Teilnahmegebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 18.
11.6 Kursunterlagen und Zertifikate: Schulungsunterlagen dürfen, soweit nicht anders angegeben, vom gebuchten Teilnehmer für eigene Lernzwecke bzw. bei Firmenschulungen von den vereinbarten Teilnehmern intern genutzt werden. Zertifikate bestätigen ausschließlich die Teilnahme, sofern nicht ausdrücklich eine weitergehende Qualifikation vereinbart ist.
12.1 Maßgeblich sind die im Angebot, Vertrag, Online-Shop oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise nach den gesetzlichen Vorgaben angegeben. Umsatzsteuer wird nur ausgewiesen, soweit sie gesetzlich geschuldet ist.
12.2 Anfahrts-, Reise-, Versand-, Lizenz- oder Fremdkosten werden nur berechnet, soweit sie vereinbart, im Angebot bzw. Bestellprozess ausgewiesen oder vom Kunden nachträglich freigegeben wurden. Bei individuell vereinbarten Vor-Ort-Schulungen gelten die im Angebot genannten Reisekosten.
12.3 Bei Online-Bestellungen richtet sich die Fälligkeit nach dem Bestellprozess und der gewählten Zahlungsart. Im Übrigen sind Rechnungen gegenüber Verbrauchern innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar; gegenüber Unternehmern sind Rechnungen mit Zugang fällig, sofern auf der Rechnung oder im Vertrag kein späterer Zahlungstermin angegeben ist.
12.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsschäden. Gegenüber Unternehmern bleibt insbesondere die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB unberührt.
12.5 Verbraucher können mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte, insbesondere solche aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung auf unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenforderungen beschränkt; Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig.
12.6 Preisanpassungen in laufenden Dauerschuldverhältnissen erfolgen nur auf Grundlage einer wirksam vereinbarten Preisanpassungsregel oder einer neuen Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Kündigungsrechte von Verbrauchern, bleiben unberührt.
13.1 Leistungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei nicht verbindlichen Angaben erfolgt die Leistung innerhalb angemessener Zeit.
13.2 Ereignisse außerhalb des von Lanz IT Solutions zu vertretenden Einflussbereichs, insbesondere behördliche Maßnahmen, erhebliche Störungen von Energie-, Internet- oder Transportinfrastruktur, Naturereignisse, Arbeitskämpfe oder nicht zu vertretende Ausfälle von Vorlieferanten, verlängern Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Gesetzliche Rechte bei dauerhafter Unmöglichkeit oder unzumutbarer Verzögerung bleiben unberührt.
14.1 Schließt der Kunde auf Empfehlung oder Vermittlung von Lanz IT Solutions einen Vertrag unmittelbar mit einem Drittanbieter, etwa über Telekommunikation, Cloud, Lizenzen, Domains oder sonstige Fremdleistungen, wird der Drittanbieter Vertragspartner für diese Leistung. Lanz IT Solutions schuldet in diesem Fall nur die ausdrücklich beauftragte Beratung, Einrichtung, Migration oder Administration.
14.2 Setzt Lanz IT Solutions zur Erfüllung eigener vertraglicher Pflichten Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen ein, bleibt die gesetzliche Verantwortlichkeit von Lanz IT Solutions unberührt.
14.3 Änderungen, Einstellungen oder Ausfälle externer Plattformen, APIs, Lizenzmodelle oder Herstellerprodukte können Anpassungsbedarf auslösen. Soweit Lanz IT Solutions diese Änderungen nicht zu vertreten hat, sind erforderliche Anpassungsleistungen nur dann ohne zusätzliche Vergütung geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend ist.
15.1 An vorbestehenden eigenen Tools, Skripten, Vorlagen, Modulen, Methoden, Bibliotheken und Know-how von Lanz IT Solutions verbleiben sämtliche Rechte bei Lanz IT Solutions. Der Kunde erhält daran die zur vertragsgemäßen Nutzung des jeweiligen Arbeitsergebnisses erforderlichen Nutzungsrechte.
15.2 An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck. Bei Webseiten und vergleichbaren Kundenprojekten umfasst dies grundsätzlich auch das Recht, das Ergebnis selbst oder durch Dritte weiter pflegen, ändern und betreiben zu lassen, soweit Rechte an Fremdkomponenten dem nicht entgegenstehen.
15.3 Die Herausgabe von Quellcode, editierbaren Projektdateien oder internen Entwicklungswerkzeugen ist nur geschuldet, soweit dies vereinbart oder zur bestimmungsgemäßen Nutzung des geschuldeten Arbeitsergebnisses erforderlich ist. Open-Source- und Fremdkomponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.
15.4 Für Lanzware-Materialien und standardisierte digitale Produkte gelten vorrangig die in der Produkt- oder Kursbeschreibung angegebenen Nutzungsrechte. Eine öffentliche Verbreitung, Weiterveräußerung oder kommerzielle Vervielfältigung ist ohne entsprechende Lizenz nicht gestattet.
16.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Lanz IT Solutions bzw. Lanzware.
16.2 Soweit Lanz IT Solutions personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne von Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, soweit gesetzlich erforderlich.
16.3 Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten und nicht öffentliche Unterlagen vertraulich und verwenden sie nur für den Vertragszweck oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung. Die Pflicht besteht nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
16.4 Bei Kunden, die Berufsgeheimnissen nach § 203 StGB unterliegen, werden erforderliche zusätzliche Vertraulichkeits- und Mitwirkungsvereinbarungen gesondert geschlossen. Beide Seiten wirken an der rechtssicheren Einbindung mitwirkender Personen mit.
17.1 Soweit gesetzliche Mängelrechte bestehen, gelten diese vorbehaltlich wirksamer abweichender Vereinbarungen mit Unternehmern. Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst konkret beschreiben und Lanz IT Solutions eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Nacherfüllung geben.
17.2 Bei digitalen Produkten für Verbraucher gelten die besonderen gesetzlichen Rechte der §§ 327 ff. BGB. Bei Waren- und Werkleistungen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Mängelrechte.
18.1 Lanz IT Solutions haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, bei übernommenen Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18.3 Für Datenverlust gilt im Rahmen der vorstehenden Haftungsregeln: Soweit der Kunde zu einer angemessenen Datensicherung verpflichtet war, ist der ersatzfähige Wiederherstellungsaufwand auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Sicherung typischerweise erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit Lanz IT Solutions die Datensicherung selbst vertragsgemäß geschuldet und den Schaden zu vertreten hat.
18.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Lanz IT Solutions.
19.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Einzelheiten, Fristen und Folgen ergeben sich aus der jeweils bereitgestellten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
19.2 Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass eine entgeltliche Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt das Widerrufsrecht nicht bereits mit Beginn der Tätigkeit, sondern unter den gesetzlichen Voraussetzungen erst mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung. Widerruft der Verbraucher vorher, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für den bereits erbrachten Teil geschuldet sein.
19.3 Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung erlöschen, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt, seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt und die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung erhalten hat.
19.4 Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher Lanz IT Solutions ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen. Die Ausnahme gilt nicht für darüber hinausgehende Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder für Waren, die für die Reparatur oder Instandhaltung nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
19.5 Bei über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern während der gesetzlichen Widerrufsfrist zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
20.1 Laufzeit und ordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Tarif. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
20.2 Gegenüber Verbrauchern richten sich Erstlaufzeit, automatische Verlängerung und Kündigungsfrist nach den zwingenden gesetzlichen Vorgaben. Soweit ein auf der Webseite abschließbares Verbraucherdauerschuldverhältnis der gesetzlichen Kündigungsschaltfläche unterliegt, kann der Verbraucher diese zusätzlich nutzen.
20.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Vertragsende sind offene Vergütungsansprüche für bis dahin vertragsgemäß erbrachte Leistungen zu begleichen.
20.4 Bei Hosting- und Cloudleistungen richten sich Datenexport, Abruf- und Löschfristen nach dem Vertrag, zwingendem Datenschutzrecht und – soweit anwendbar – den Vorgaben des Data Act gemäß Ziffer 9.6 und 9.7.
21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
21.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Lanz IT Solutions Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
21.3 Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wird.
21.4 Änderungen dieser AGB für bestehende Vertragsverhältnisse erfolgen nicht allein durch Schweigen des Kunden. Vertragsänderungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung oder einer ausdrücklich vereinbarten und gesetzlich zulässigen Änderungsklausel.
21.5 Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder werden sie nicht Vertragsbestandteil, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
21.6 Lanz IT Solutions ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Pflicht im Einzelfall besteht.
